Der Bundesgerichtshof hat im Falle eines Urheberrechtsverstoßes durch Minderjährige entschieden, dass Eltern nicht für alle eventuellen Straftaten, die ihre minderjährigen Kinder online begehen, haftbar gemacht werden können. Im vorliegenden Fall hatten mehrere Musikkonzerne gegen die Eltern eines 13-Jährigen geklagt, der urheberrechtlich geschützte Lieder in Tauschbörsen angeboten hatte. Das Kölner Oberlandesgericht gab der Klage statt und verurteilte die Eltern zur Zahlung von 5300 Euro Schadensersatz. Dieses Urteil hob der BGH jetzt wieder auf. Nach Meinung des Gerichts ist es für Eltern unmöglich, die gesamten Online-Aktivitäten ihrer Kinder zu kontrollieren. Demzufolge liegt auch keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vor und damit auch kein einklagbarer Verstoß.
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