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Sonntag, 3. März 2013

Regierung entscheidet gegen Verlage

Das von den Zeitungsverlagen angestrebte Leistungsschutzrecht, wurde jetzt von der Regierung abgelehnt. Wie aus dem aktuellen Gesetzentwurf hervorgeht, bleibt auch zukünftig die Verwendung von Text-Auszügen kostenfrei. Die Zeitungsverlage hatten gehofft, den Suchmaschinenbetreiber Google daran hindern zu können, Anrisstexte für die Suchmaschinen-Links zu verwenden. "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen - es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", heißt es, nach Recherchen der „Welt“, in einem entsprechenden Passus der jetzt zur Beratung vorliegenden Änderung des Leistungsschutzrechts. Verleger nehmen daran Anstoss, dass Google und andere Suchmaschinenbetreiber von ihrer Arbeit profitieren, ohne dafür zu bezahlen. Richtig nachvollziehbar ist diese Beschwerde allerdings nicht, das durch diese kurzen Textausschnitte die Online-Suche erleichtert wird – womit sich natürlich auch die Anzahl der Zugriffe auf die verlinkte Verlagswebsite.

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