Donnerstag, 3. Mai 2012
Religiöse Webseiten häufig Viren-verseucht
Eine vergleichende Studie der US-amerikanischen Computersicherheitsfirma Symantec ergab, dass beim Besuch religiöser Seiten die Gefahr sich einen Computervirus einzufangen rund dreimal höher ist, als beim Besuch einer pornographischen Seite. Für die Studie wurden Daten von Hackerangriffen in über 200 Ländern gesammelt. Als Grund vermuten die Experten, dass die Betreiber von Pornoseiten sich mehr Mühe geben und versuchen ihre Seiten für die Kunden virusfrei zu halten, während sich die Betreiber religiöser Pages nicht darum kümmern. Ein Schelm wer böses dabei denkt ;)
Dienstag, 1. Mai 2012
Printausgabe der Encyclopaedia Britannica eingestellt
Das traditionsreiche englischsprachige Lexikon, die Encyclopaedia Britannica, stellt jetzt ihre Printausgabe ein. Jorge Cauz, der Präsident der Encyclopaedia Britannica teilte jetzt mit, dass ab sofort nur noch Online-Ausgaben des berühmten Lexikon zur Verfügung stünden. Damit reagiert das Unternehmen auf den wachsenden Online-Markt und die sinkenden Verkaufszahlen der Printausgaben. 2010 wurden nur 8000 Exemplare verkauft, so dass bei einer Auflage von 12.000 rund ein Drittel der Bücher liegen blieben. Die Encyclopaedia Britannica wird bereits seit 244 Jahren vertrieben und gilt als das bekannteste Nachschlagewerk Europas. Mit dem Beginn des Internets und der dort vorhandenen Recherchemöglichkeiten, schwand jedoch das Interesse an Lexika in Printform. Als Vorteil der weiterhin erscheinenden Online-Ausgabe der Encyclopaedia Britannica, strich Jorge Cauz die jetzt mögliche regelmäßige Aktualisierung der Daten hervor.
Freitag, 27. April 2012
Google startet mit "Drive"
Google startet jetzt mit "Drive", einem Online-Speicherdienst. Dabei handelt es sich um eine virtuelle Festplatte, auf der Google-Nutzern 5 Gigabyte zur Verfügung stehen, auf denen sie persönliche Daten, Dokumente, Fotos oder Videos speichern können. Im offiziellen Google-Blog erklärt das Unternehmen, dass dieser zentrale Speicherplatz genutzt werden kann, um Inhalte zu erstellen, diese gemeinsam mit anderen zu nutzen und zu bearbeiten. Der Speicherdienst ist über drive.google.com von jedem Online-Anschluß aus erreichbar. Fünf Jahre hat Google an diesem Cloud Computing-Projekt gearbeitet. Andere Computerunternehmen wie Microsoft, Apple oder die Deutsche Telekom sind bereits länger auf diesem Markt aktiv.
Montag, 2. April 2012
Computerspiele fördern Fähigkeit zum Multitasking
Auch Computerspiele können bei jungen Erwachsenen die geistige Fitness verbessern. Die ermittelte die Berliner Humboldt-Universität in einer Studie, bei der sie die Folgen regelmäßigen Spielens durch verschiedene Tests eruierten. Demzufolge können Videospiele "auch positive kognitive Effekte haben können", wie der Berliner Psychologe, Tilo Strobach, erläuterte. Auffallend war, dass durch das Spiel die sogenannte Multitasking-Fähigkeit der Probanden verbessert wurde und sie schneller zwischen verschiedenen Aufgaben wechseln konnten. Allerdings ist die Grundlage für Intelligenz vorrangig die Konzentrationsfähigkeit. Inwieweit diese gefördert oder geschwächt wird, dürfte sehr Spielabhängig sein.
Montag, 12. März 2012
Europiäischer Gerichtshof fällt Urteil im SABAM-Prozess
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft aktuell das Urheberrecht-Abkommen ACTA. Der jetzt beendete Prozess im Fall SABAM gegen Netlog, gibt einen ersten Hinweis darauf, dass der EuGH die ACTA-Vorlage ebenfalls in der jetzigen Form nicht anerkennen wird. Der Gerichtshof urteilte, dass Anbieter nicht gezwungen werden dürfen, Filter in ihre Internetportale einzubauen, die das Einstellen möglicher Raubkopien verhindern. SABAM, der Musikrechte-Verwerter Belgiens, hatte von Netlog den Einbau elektronischer Filter gefordert. SABAM ging aufgrund der hohen Mitgliederzahl von Netlog davon aus, dass das Netzwerk auch für den Austausch von Filmen und Musik genutzt werde. Eine solche präventive Überwachung lehnte das EuGH jedoch ab, da dadurch das Recht auf Datenschutz, sowie der freie Informationszugang verletzt werde. Diese jedoch sind durch die vereinbarten Grundrechte der EU geschützt. Mit dem ACTA-Abkommen soll verschiedenen Behörden das Recht eingeräumt werden, Provider zwingen zu können, in großem Maßstab Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Das SABAM-Urteil lässt hoffen, dass der Europäische Gerichtshof dies als nicht rechtskonform ablehnen wird.
Donnerstag, 8. März 2012
Datenschutzbemühungen der US-Justiz
Inzwischen drängt auch die US-amerikanische Justiz den Internetriesen Google dazu, sich mehr für den Datenschutz einzusetzen. Nach Angabe der Justizministerin Kaliforniens, Kamala Harris, sollen neben Google auch Microsoft, Apple, Amazon, Research-in-Motion und Hewlett-Packard eine Datenschutz-Charta unterzeichnen, mit der sie sich zu einem besseren Datenschutz ihrer Nutzer verpflichten würden.
Jedes einzelne der von den Firmen angebotenen Internet-Programmen soll dann vorgegebene Datenschutzbestimmungen erfüllen. Dazu gehört dann allerdings nicht, dass diese Firmen bestimmte unnötige Daten nicht mehr erheben dürfen, sondern nur, dass sie die User in -vermutlich ellenlangen und von kaum jemand gelesenen- ausführlichen FAQ's darüber informieren, welche Daten gesammelt und eventuell "verwendet" -sprich; für Werbung verkauft- werden.
Viel ändern wird sich dadurch für die Nutzer nicht. Es bleibt also auch in Zukunft die Aufgabe jedes einzelnen Users, sorgsam bei der Herausgabe seiner Daten und sein. Und das kann eben auch bedeuten, mal lieber auf die Nutzung eines App zu verzichten. Das wäre der einzig wirksame Weg, um die Datensammelwut der Internetkonzerne zu unterbinden.
Jedes einzelne der von den Firmen angebotenen Internet-Programmen soll dann vorgegebene Datenschutzbestimmungen erfüllen. Dazu gehört dann allerdings nicht, dass diese Firmen bestimmte unnötige Daten nicht mehr erheben dürfen, sondern nur, dass sie die User in -vermutlich ellenlangen und von kaum jemand gelesenen- ausführlichen FAQ's darüber informieren, welche Daten gesammelt und eventuell "verwendet" -sprich; für Werbung verkauft- werden.
Viel ändern wird sich dadurch für die Nutzer nicht. Es bleibt also auch in Zukunft die Aufgabe jedes einzelnen Users, sorgsam bei der Herausgabe seiner Daten und sein. Und das kann eben auch bedeuten, mal lieber auf die Nutzung eines App zu verzichten. Das wäre der einzig wirksame Weg, um die Datensammelwut der Internetkonzerne zu unterbinden.
Montag, 5. März 2012
Europäischer Gerichtshof prüft ACTA
Das heftig umstrittene ACTA-Abkommen soll jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden. Das hat die EU-Kommission entschieden, nachdem verschiedene Organisationen die Rechtmäßigkeit des geplanten Gesetzes bezweifelt hatten. Das Gericht wird überprüfen, ob "... ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist", erklärte der EU-Handelskommissar, Karel De Gucht. ACTA soll den Schutz des geistigen Eigentums regeln. Nach Meinung vieler Datenschützer vergrößert es allerdings eher die Gefahr der Einschränkung von Meinungs- und Informationsfreiheit. Im Gegensatz zum Schutz geistigen Eigentums ist aber die uneingeschränkte Meinungsfreiheit ein Grundrecht, wie De Guchts Kollegin Reding erklärt. In Deutschland haben die anhaltenden Proteste gegen ACTA bereits erste Erfolge gezeigt. Die Bundesregierung hat vorläufig die Ratifizierung des Vertrages über ACTA ausgesetzt. Die Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gab bekannt, dass die Regierung erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten will.
Montag, 6. Februar 2012
Ältere erobern soziale Netzwerke
Wie der Verband Bitcom veröffentlichte, sind inzwischen auch ältere User immer häufiger in sozialen Netzwerken, wie Facebook, MeinVZ, oder Twitter vertreten. Eine Umfrage unter 1000 Internetuser durch das Forsa-Instituts ergab, dass die Zahl älterer Community-Nutzer ab 50 Jahren, in den vergangenen zwei Jahren von 17 Prozent, auf über zwei Drittel gestiegen ist. Am häufigsten sind über 50-Jährige auf Facebook, Stayfriends und Wer-kennt-wen angemeldet. Für sie ist dabei vorrangig, in Kontakt mit alten Freunden und Bekannten zu bleiben. Deshalb sind bei älteren Usern auch der Mail-Versand und das downloaden und versenden von Fotos die beliebtesten Features.
Sonntag, 11. Dezember 2011
CDU-Abgeordneter stolpert über Online-Kontakt zu Teenager
Der CDU-Abgeordnete Frank Mindermann, musste jetzt seine politische Karriere beenden. Zum Verhängnis wurde ihm der Online-Kontakt mit einer 15-Jährigen. Deren Eltern hatten gegen den Politiker geklagt und nachgewiesen, dass es im Laufe von Chat-Kommunikationen zwischen ihm und der Minderjährigen zu "unangemessenen persönlichen" Fragen mit sexuellem Hintergrund gekommen sei. Zwar liegt nach Angabe des Landtags keine sexuelle Belästigung durch Mindermann vor, doch als Politiker habe er Vorbildwirkung, deren er nicht gerecht geworden sei, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke in einer Stellungnahme angab. Nacke: "Mit der Ankündigung seines Rückzugs hat der Abgeordnete die Konsequenzen gezogen."
Mittwoch, 23. November 2011
Missbrauch von Domainnamen nicht geschützt
Der Bundesgerichtshof hat Ende Oktober in Karlsruhe entschieden, dass die Domain-Registrierungsstelle DENIC Domainnamen löschen muss, wenn ein "eindeutiger Missbrauch" vorliegt. Im vorliegenden Fall hatten mehrere Firmen sich die Namen bayerischer Regierungsbezirke, die den Zusatz "regierung" enthielten, gesichert. Daraufhin hatten die bayerischen Behörden deren Löschung beantragt. Das BGH stimmte der Forderung zu, da offensichtlich ist, "dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen". Damit bestätigte der Bundesgerichtshof das bereits 2010 vom Oberlandesgericht Frankfurt gefällte gleich lautende Urteil.
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