Montag, 5. März 2012
Europäischer Gerichtshof prüft ACTA
Das heftig umstrittene ACTA-Abkommen soll jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden. Das hat die EU-Kommission entschieden, nachdem verschiedene Organisationen die Rechtmäßigkeit des geplanten Gesetzes bezweifelt hatten. Das Gericht wird überprüfen, ob "... ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist", erklärte der EU-Handelskommissar, Karel De Gucht. ACTA soll den Schutz des geistigen Eigentums regeln. Nach Meinung vieler Datenschützer vergrößert es allerdings eher die Gefahr der Einschränkung von Meinungs- und Informationsfreiheit. Im Gegensatz zum Schutz geistigen Eigentums ist aber die uneingeschränkte Meinungsfreiheit ein Grundrecht, wie De Guchts Kollegin Reding erklärt. In Deutschland haben die anhaltenden Proteste gegen ACTA bereits erste Erfolge gezeigt. Die Bundesregierung hat vorläufig die Ratifizierung des Vertrages über ACTA ausgesetzt. Die Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gab bekannt, dass die Regierung erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten will.
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