Sonntag, 3. März 2013
Regierung entscheidet gegen Verlage
Das von den Zeitungsverlagen angestrebte Leistungsschutzrecht,
wurde jetzt von der Regierung abgelehnt. Wie aus dem aktuellen
Gesetzentwurf hervorgeht, bleibt auch zukünftig die Verwendung von
Text-Auszügen kostenfrei. Die Zeitungsverlage hatten gehofft, den
Suchmaschinenbetreiber Google daran hindern zu können, Anrisstexte
für die Suchmaschinen-Links zu verwenden. "Der Hersteller eines
Presseerzeugnisses hat das ausschließliche Recht, das
Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich
zugänglich zu machen - es sei denn, es handelt sich um einzelne
Wörter oder kleinste Textausschnitte", heißt es, nach
Recherchen der „Welt“, in einem entsprechenden Passus der jetzt
zur Beratung vorliegenden Änderung des Leistungsschutzrechts.
Verleger nehmen daran Anstoss, dass Google und andere
Suchmaschinenbetreiber von ihrer Arbeit profitieren, ohne dafür zu
bezahlen. Richtig nachvollziehbar ist diese Beschwerde allerdings
nicht, das durch diese kurzen Textausschnitte die Online-Suche
erleichtert wird – womit sich natürlich auch die Anzahl der
Zugriffe auf die verlinkte Verlagswebsite.
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