wong kledy Reddit Linkarena myspace_de Yigg facebook Google Yahoo

Montag, 12. März 2012

Europiäischer Gerichtshof fällt Urteil im SABAM-Prozess

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft aktuell das Urheberrecht-Abkommen ACTA. Der jetzt beendete Prozess im Fall SABAM gegen Netlog, gibt einen ersten Hinweis darauf, dass der EuGH die ACTA-Vorlage ebenfalls in der jetzigen Form nicht anerkennen wird. Der Gerichtshof urteilte, dass Anbieter nicht gezwungen werden dürfen, Filter in ihre Internetportale einzubauen, die das Einstellen möglicher Raubkopien verhindern. SABAM, der Musikrechte-Verwerter Belgiens, hatte von Netlog den Einbau elektronischer Filter gefordert. SABAM ging aufgrund der hohen Mitgliederzahl von Netlog davon aus, dass das Netzwerk auch für den Austausch von Filmen und Musik genutzt werde. Eine solche präventive Überwachung lehnte das EuGH jedoch ab, da dadurch das Recht auf Datenschutz, sowie der freie Informationszugang verletzt werde. Diese jedoch sind durch die vereinbarten Grundrechte der EU geschützt. Mit dem ACTA-Abkommen soll verschiedenen Behörden das Recht eingeräumt werden, Provider zwingen zu können, in großem Maßstab Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Das SABAM-Urteil lässt hoffen, dass der Europäische Gerichtshof dies als nicht rechtskonform ablehnen wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen