wong kledy Reddit Linkarena myspace_de Yigg facebook Google Yahoo

Samstag, 19. April 2014

Unerwünschte Verlinkungen zulässig

Im Internet auf fremde Zeiten zu verlinken, ist zulässig und verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Nutzer der betreffenden Webseiten nicht merken, dass sie auf die Seite eines anderen Anbieters geleitet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der vorliegende Fall betraf die schwedische Firma 'Retriever Sverige AB', die unter anderem das Online-Portal "Göteborgs-Posten" betreibt. Auf diesem werden Hyperlinks zu Artikeln auf verschiedenen Webseiten angeboten. Die Autoren der verlinkten Texte klagten gegen 'Retriever Sverige AB', da sie sich übergangen fühlten. Ihrer Ansicht nach, hätte vor der Verlinkung ihre Zustimmung eingeholt werden müssen. Dem erteilte das EuGH eine Absage, mit der Begründung; die verlinkten Webseiten sind ohnehin öffentlich zugänglich, was darauf schließen lässt, dass die Autoren mit dem öffentlichen Zugang einverstanden sind. Daran ändert sich durch die Verlinkung nichts, so dass eine Zustimmung der Autoren dafür nicht nötig ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen