Microsoft will mit seiner
neuen Spielekonsole "Xbox" Fernsehen, Internet und
Viedeospiele in einem Gerät vereinen. Die "Xbox One" soll
für eine "neue Generation im Wohnzimmer" stehen, erklärte
Don Mattrick, der Manager von Microsoft in Redmond. Mit der Xbox
lassen sich alle TV-, Video- und Online-Funktionen Übergangslos
nutzen. Ende des Jahres soll die neue Xbox auf den Markt kommen und
das Vorgängermodell, die Xbox 360, ablösen. Schon diese wurde seit
ihrer Markteinführung 2005 rund 77 Millionen Mal verkauft. Mit der
'One', so verspricht Microsoft, sollen "neue Maßstäbe"
für Spiele, Fernsehen und Bedienungsfreundlichkeit gesetzt werden.
Prinzipiell geht der Trend zu Kombi-Geräten, so dass Microsoft gute
Chancen, auf einen neuen Erfolg mit der Xbox hat. Das ist auch nötig,
da es für PC, Tablet und Smartphone bereits so viele verschiedene
und kostenlose Spiele gibt, dass Hersteller von kostenpflichtigen
Spielekonsolen entsprechend viel bieten müssen.
Sonntag, 2. Juni 2013
Mittwoch, 22. Mai 2013
Google Play Store
Google hat jetzt seinen
Streaming-Dienst für Tablet-PC und Smartphones gestartet. Das auf
der letzten Entwicklerkonferenz für das Google-Betriebssystem
Android vorgestellte Programm bietet einen kostenpflichtigen Zugang
zum "Google Play Store", auf dem Nutzer Musik laden und
speichern können. Google-Manager Chris Yerga bewirbt das neue
Angebot als "Radio ohne Regeln". Solange dafür gezahlt
wird, natürlich. Google verlangt dafür vorerst eine monatliche
Gebühr von 9,99 US-Dollar - einen Beitrag, den zu zahlen wohl die
Mehrheit der Smartphone-Nutzer nicht bereits sein werden. Bisher ist
Google jedoch zuversichtlich, mit "Google Play All Access"
Diensten Streaming-Anbietern wie Pandora oder Spotify erfolgreich
Konkurrenz machen zu können.
Samstag, 4. Mai 2013
Netzneutralität
Die Telekom hat mit ihrer
Ankündigung, das Datenvolumen der aktuellen Flatrate-Tarife, für
den Internet-Zugang zu drosseln, für viel Aufregung gesorgt. Ähnlich
wie schon bei Handyverträgen soll mit der aktuellen
Internetpauschale nur noch für einen begrenztes Datenvolumen das
schnelle Surfen möglich sein. Ist das festgelegte Datenvolumen
erreicht, wird die Geschwindigkeit auf ein unbrauchbares Minimum
gesenkt. Ursprünglich sollte die Begrenzung nur für Neuverträge
gelten, doch wenige Tage nach der ersten Bekanntgabe der Pläne ließ
die Telekom mitteilen, dass auch die alten Verträge entsprechend
umgestellt würden.
Die geplante Volumendrosselung erklärt der Konzern mit den "Immer höheren Bandbreiten", die sich "nicht mit immer niedrigeren Preisen finanzieren" lassen. Die Empörung der User hat noch eine andere, sehr heikle Ursache. Die Telekom gab nämlich auch bekannt, dass die Drosselung nicht für die Webseiten der Telekom und der zu ihr gehörenden Dienste und Angebote gelten würde. Das grenzt an Zensur und widerspricht der Netzneutralität, so dass in diesem Zusammenhang schon, ein wenig grantig, von "Unterschichten-Net" die Rede ist.
Das angebotene Datenvolumen soll dann, so der Sprecher der Telekom, mindestens 75 Gigabyte betragen. Das scheint zwar recht viel, aber Angesichts der Tatsache, dass sich immer mehr Bereiche ins Internet verlagern, so dass in absehbarer Zeit alle Menschen gezwungen sein werden, regelmäßig online zu gehen - siehe als Beispiel, die erzwungene Online-Steuererklärung - dann kann man sich ausrechnen, dass auch 75 Gigabyte in ein paar Jahren nicht mehr ausreichen werden.
Die geplante Volumendrosselung erklärt der Konzern mit den "Immer höheren Bandbreiten", die sich "nicht mit immer niedrigeren Preisen finanzieren" lassen. Die Empörung der User hat noch eine andere, sehr heikle Ursache. Die Telekom gab nämlich auch bekannt, dass die Drosselung nicht für die Webseiten der Telekom und der zu ihr gehörenden Dienste und Angebote gelten würde. Das grenzt an Zensur und widerspricht der Netzneutralität, so dass in diesem Zusammenhang schon, ein wenig grantig, von "Unterschichten-Net" die Rede ist.
Das angebotene Datenvolumen soll dann, so der Sprecher der Telekom, mindestens 75 Gigabyte betragen. Das scheint zwar recht viel, aber Angesichts der Tatsache, dass sich immer mehr Bereiche ins Internet verlagern, so dass in absehbarer Zeit alle Menschen gezwungen sein werden, regelmäßig online zu gehen - siehe als Beispiel, die erzwungene Online-Steuererklärung - dann kann man sich ausrechnen, dass auch 75 Gigabyte in ein paar Jahren nicht mehr ausreichen werden.
Sonntag, 21. April 2013
Microsoft geht einen Schritt zurück
Erst vor wenigen Tagen hatte der Analyst Bob O'Donnel, des Marktforschungsunternehmens IDC, das neue Betriebssystem Windows 8, für den Rückgang des PC-Verkaufs verantwortlich gemacht. "Es scheint klar, dass die Veröffentlichung von Windows 8 nicht nur dahingehend gescheitert ist, den PC-Markt anzukurbeln. Es scheint sogar, dass der Markt abgebremst wurde", so O'Donnell. Vor allem die ungewohnte Benutzeroberfläche und das Fehlen des Start-Button, erschwerten seiner Meinung nach die Akzeptanz von Windows 8.
Jetzt hat Microsoft bestätigt, dass in der neuen Windows-Version 8.1 zumindest der Start-Button wieder integriert werden soll. Damit hätten Benutzer weiterhin die Möglichkeit, direkt in den Desktop-Modus zu wechseln. Fraglich ist, ob das ausreichen wird, um die Käufer von Windows 8 zu überzeugen. Was leider nur wenig thematisiert wird ist, dass nicht nur die Benutzerfreundlichkeit umstritten ist.
Eine ebenfalls mit Windows 8 eingeführte Veränderung ist, dass Windows den Produkt-Key nicht mehr extra ausweist, so dass es für Windows-Nutzer, bei einer eventuell notwendigen Neuinstallierung des Betriebssystems schwer wird, das Betriebssystem wieder anzumelden und somit den Besitz nachzuweisen - ein Nachteil, der vermutlich nicht wenige Käufer abschreckt, gibt es doch mittlerweile schon recht benutzerfreundliche, kostenlose Linux-Versionen.
Jetzt hat Microsoft bestätigt, dass in der neuen Windows-Version 8.1 zumindest der Start-Button wieder integriert werden soll. Damit hätten Benutzer weiterhin die Möglichkeit, direkt in den Desktop-Modus zu wechseln. Fraglich ist, ob das ausreichen wird, um die Käufer von Windows 8 zu überzeugen. Was leider nur wenig thematisiert wird ist, dass nicht nur die Benutzerfreundlichkeit umstritten ist.
Eine ebenfalls mit Windows 8 eingeführte Veränderung ist, dass Windows den Produkt-Key nicht mehr extra ausweist, so dass es für Windows-Nutzer, bei einer eventuell notwendigen Neuinstallierung des Betriebssystems schwer wird, das Betriebssystem wieder anzumelden und somit den Besitz nachzuweisen - ein Nachteil, der vermutlich nicht wenige Käufer abschreckt, gibt es doch mittlerweile schon recht benutzerfreundliche, kostenlose Linux-Versionen.
Donnerstag, 18. April 2013
Dissen als Werbestrategie - Samsung
Die neue Marketing-Strategie von Samsung, lässt nichts Gutes für
die "Werbung" der Zukunft erwarten. Wie jetzt bekannt
wurde, soll das Unternehmen Studenten dafür bezahlt haben, online in
Foren über Konkurrent HTC und deren Handys zu lästern. Deswegen hat
sich inzwischen die Wettbewerbskommission eingeschaltet, die
diesbezügliche Vorwürfe prüft. Bestätigt sich dieser Werbebetrug,
muss Samsung mit einer Strafe von bis zu 630.000 Euro rechnen.
Samsung hat bereits Fehler eingestanden und erklärt, dass ein
solcher "unglücklicher Vorfall" gegen die "grundlegenden
Prinzipien" verstoße. Die Unternehmensführung entschuldigte
sich und versprach, in Zukunft auf abwertende anonyme Kommentare zu
verzichten. Das Manager-Magazin hat 2012 Samsung zum "aggressivsten
Unternehmen der Welt" gekürt, eine Einschätzung mit der das
Heft wohl nicht ganz falsch lag.
Mittwoch, 17. April 2013
Digitaler Nachlass
Google hat einen neuen,
etwas ungewöhnlichen Online-Dienst angeboten. Ab sofort können
Menschen über eine Testament-Funktion im Internet ihren Nachlass
regeln. Ihren digitalen Nachlass. Denn der kann im
Laufe eines Lebens recht umfangreich werden. Wie Google bekannt gab, kümmert sich die Testament-Funktion um das private G-Mail-Postfach, den Account auf dem Foto-Dienst Picasa, Youtube-Konten, Nutzung von Online-Datenspeicher und das von Google angebotene soziale Netzwerk Google+. User können zu Lebzeiten festlegen, was mit ihren dort gespeicherten Daten nach ihrem Tod geschehen soll.
So besteht die Möglichkeit zu verfügen, wann die verschiedenen Accounts gelöscht werden sollen; sofort, oder nach drei, sechs, zwölf Monaten ohne Aktivität. Alternativ können auch Bekannte als Verwalter des"digitalen Nachlasses" angegeben werden.
Laufe eines Lebens recht umfangreich werden. Wie Google bekannt gab, kümmert sich die Testament-Funktion um das private G-Mail-Postfach, den Account auf dem Foto-Dienst Picasa, Youtube-Konten, Nutzung von Online-Datenspeicher und das von Google angebotene soziale Netzwerk Google+. User können zu Lebzeiten festlegen, was mit ihren dort gespeicherten Daten nach ihrem Tod geschehen soll.
So besteht die Möglichkeit zu verfügen, wann die verschiedenen Accounts gelöscht werden sollen; sofort, oder nach drei, sechs, zwölf Monaten ohne Aktivität. Alternativ können auch Bekannte als Verwalter des"digitalen Nachlasses" angegeben werden.
Mittwoch, 20. März 2013
Samstag, 16. März 2013
Friedrich will Facebook und Co. reglementieren
Der Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, hat scharfe
Datenschutzvorschriften für soziale Netzwerke im Internet gefordert.
"Für die sozialen Netzwerke brauchen wir strenge Auflagen, um
Profilbildung zu verhindern, die weit über das hinausgehen, was dem
User bewusst ist", erklärte Friedrich in einem Interview
gegenüber dem „Tagesspiegel“. Die im vergangenen Herbst
getroffene Vereinbarung mit Facebook reicht seiner Meinung nach nicht
aus, um den Datenschutz für die Nutzer des Netzwerkes zu
gewährleisten. Dafür soll auch für außereuropäische
Netzwerkanbieter die europäische Datenschutzverordnung bindend
werden, wenn diese Netzwerke europäischen Nutzern zur Verfügung
gestellt wird. Das funktioniert jedoch nur, wenn auch
Sanktionsmöglichkeiten bestehen, da Vereinbarungen, die allein auf
Freiwilligkeit beruhen, langfristig nicht funktionieren können.
Freitag, 8. März 2013
Smartphone-Boom ungebrochen
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| Apple Hauptquartier |
zweite Handynutzer derzeit für ein Smartphone entscheidet. Smartphones sind deshalb so attraktiv, weil sie die Möglichkeiten des mobilen telefonierens mit dem schnellen Zugriff auf das Internet und den Möglichkeiten eines Organizers vereinen. Obwohl das erste, damals von IBM und Bell South entwickelte Smartphone, bereits 1995 als „Personal Communicator“ auf den Markt kam, trat es seinen „Siegeszug“ erst an, als Apple seine neuen „iPhone“- Modelle 2007 mit einem Touchscreen versah. Damit traf das Unternehmen den Nerv der Käufer und avancierte in Rekordgeschwindigkeit zum erfolgreichsten Anbieter für die mobile Kommunikation. In den letzten Jahren hat die Konkurrenz aufgeholt und mittlerweile gibt es eine umfangreiche Angebotspalette.
Noch immer zählen die iPhones vonApple, bei den Käufern, zu den beliebtesten Smartphone-Modellen. Die Differenzen im Absatz, verglichen mit Anbietern wie; Samsung, Nokia oder RIM, liegen jedoch nur noch im einstelligen Bereich. Stärker als vom Markennamen wird die Kaufentscheidung der Kunden von den jeweils enthaltenen Anwendungen, der Bedienbarkeit und natürlich vom Preis bestimmt. Da aufgrund des gewachsenen Konkurrenzdrucks ständig neue Modelle auf den Markt kommen und sich die persönlichen Anforderung an ein Smartphone ändern, entwickelte sich auch ein umfangreicher Online-Handel mit gebrauchten Handy- und Smartphone-Modellen, wie beispielsweise die Plattform „Sellbox“, auf der private Verkäufer in Sekundenschnelle checken können, was ihr nicht mehr benötigtes Handy wert ist.
Käufer mit einem etwas kleinerem Budget, finden hier, durch die einfache Menüführung, schnell ein Modell, dass ihren Wünschen entspricht. Gerade aufgrund der Experimentierfreudigkeit der Anbieter und der sich dadurch rasant ändernden neuen Applikationen, lohnt sich die Nutzung des privaten Smartphone-Handels. Und ein baldiges Ende des Smartphne-Booms, ist ganz sicher nicht zu erwarten.
Sonntag, 3. März 2013
Regierung entscheidet gegen Verlage
Das von den Zeitungsverlagen angestrebte Leistungsschutzrecht,
wurde jetzt von der Regierung abgelehnt. Wie aus dem aktuellen
Gesetzentwurf hervorgeht, bleibt auch zukünftig die Verwendung von
Text-Auszügen kostenfrei. Die Zeitungsverlage hatten gehofft, den
Suchmaschinenbetreiber Google daran hindern zu können, Anrisstexte
für die Suchmaschinen-Links zu verwenden. "Der Hersteller eines
Presseerzeugnisses hat das ausschließliche Recht, das
Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich
zugänglich zu machen - es sei denn, es handelt sich um einzelne
Wörter oder kleinste Textausschnitte", heißt es, nach
Recherchen der „Welt“, in einem entsprechenden Passus der jetzt
zur Beratung vorliegenden Änderung des Leistungsschutzrechts.
Verleger nehmen daran Anstoss, dass Google und andere
Suchmaschinenbetreiber von ihrer Arbeit profitieren, ohne dafür zu
bezahlen. Richtig nachvollziehbar ist diese Beschwerde allerdings
nicht, das durch diese kurzen Textausschnitte die Online-Suche
erleichtert wird – womit sich natürlich auch die Anzahl der
Zugriffe auf die verlinkte Verlagswebsite.
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