Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass Wetten und Glücksspiel im Internet prinzipiel unzulässig sind. Das Verbot besitzt damit nicht nur für innländische, sondern auch für ausländische Anbieter Gültigkeit. Damit hält sich das Bundesverwaltungsgericht an die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland, den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern, der Glücksspiele im Internet komplett untersagt. Das gilt auch für Anbieter anderer Länder und Inhaber von Lizenzen, die noch von der ehemaligen DDR gegeben wurden. Wie das Gericht anmerkte, verliert das Gesetz auch dann nicht seine Gültigkeit, wenn es, gerade bei Anbietern aus anderen Ländern, nur schwer durchzusetzen ist.
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