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Mittwoch, 19. November 2014

Google schafft Klarnamen-Pflicht ab

Wenn schon nicht aus Prinzip, so gelang es zumindest durch die wachsende Konkurrenz mit anderen sozialen Netzwerken, Google von der

 Aufgabe der Klarnamen-Pflicht zu überzeugen. Seit das neue Netzwerk Google+ gestartet wurde, gab es viel Widerspruch und Beschwerden zu der Frage, warum keine Pseudonyme verwendet werden dürfen und was genau das Unternehmen mit den Klardaten der Kunden vorhat. Google verteidigte seine Vorschriften bisher mit dem Argument, dass Klarnamen dazu beitrügen, "... eine Gemeinschaft aus wirklichen Menschen zu schaffen, aber auch eine Reihe von Menschen ausgeschlossen, die dazugehören wollten, ohne ihre wirklichen Namen zu nennen."

Inzwischen musste Google jedoch einsehen, wie wichtig vielen Usern ihre Anonymität und Datensicherheit im Netz ist. Nachdem jedoch Rivale Facebook die Klarnamen-Pflicht abschaffte, zog jetzt auch Google nach. Das Unternehmen entschuldigte sich sogar bei seinen Nutzern, für die bisher geltenden restriktiven Vorschriften.

Montag, 11. August 2014

Minister will User-Rechte stärken

Der Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) will jetzt Internetnutzern höhere Rechte einräumen. Dafür plant er ein Verbandsklagerecht. "Wenn strukturell die Rechte von Verbrauchern verletzt werden, sollten Verbraucherorganisationen dagegen vorgehen können", erklärte Maas. Außerdem setzt er sich dafür ein,

dass User das Recht auf einen Einwilligungsvorbehalt bekommen, um so die massive Weitergabe von Kundendaten zu verringern. "Uns stört, dass einige Unternehmen die Daten ihrer Kunden im großen Stil verwenden, weitergeben und zum Teil sogar verkaufen, ohne dass die Betroffenen je etwas davon erfahren", erklärte er, in einem Interview gegenüber der "Rheinischen Post". Demnach soll es nicht mehr ausreichen, der Verwertung von Kundendaten bei der Anmeldung, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Diese werden, aufgrund ihres Umfangs, größtenteils nicht gelesen, oder nicht korrekt verstanden. In Zukunft sollen persönliche Kundendaten nur noch verwendet werden dürfen, wenn Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Dienstag, 13. Mai 2014

Parfüm per SMS

Duftstoffe bereicherten bereits während der Hochkulturen Ägyptens das Leben der Menschen. Duftmischungen aus Kräutern und Harzen wurden schon damals zur Steigerung des Wohlbefindens eingesetzt. Seitdem hat sich aus einem kleinen Handwerk die Parfümherstellung zu einem erheblichen Wirtschaftszweig entwickelt. Harze und Kräuter werden noch immer verwendet, doch inzwischen gibt es hunderte natürliche oder synthetische Aromen, die als Grundstoffe für heutige Parfüme dienen. Pro Jahr werden bis zu 200 neue Düfte auf den Markt gebracht, aus denen sich Kunden die für sie angenehmsten wählen können.

Eine der innovativsten Neuentwicklungen des Parfümmarktes kommt jetzt von Studenten der Harvard University. Diese entwickelten, in Zusammenarbeit mit dem Parfumeur Olivier Pescheux ein Gerät, das Düfte zwischen Smartphones überträgt. Mit Hilfe von vier sogenannten olfaktorischen Buchstaben, können in diesem "Ophone" verschiedenste Düfte kreiert und dessen Code, ähnlich wie eine SMS, verschickt werden. Voraussetzung ist, dass der Empfänger ebenfalls ein "Ophone" besitzt. Experten gehen davon aus, dass diese Möglichkeit der Duftübertragung, den Online-Kauf, besonders im Bereich von Parfüm und Kosmetik, revolutionieren wird. Bis es soweit ist, müssen Kunden sich noch auf Empfehlungen oder eigene Geruchs-Tests verlassen, bevor man sich für das anziehendste Parfüm entscheidet.

Einer der Vorzüge des Internets ist die Möglichkeit, Preise und Leistungen zu vergleichen, die auch im Parfüm-Sektor erhebliche Unterschiede aufweisen. Zudem können online leichter Werbe- und Rabattaktionen gefunden und genutzt werden. So bietet beispielsweise das Portal "easycosmetic-rabattcodes-gutscheine" eine Vielzahl an rabattierten Gutscheinen für bekannte Markenparfüme. Der Vorteil eines solchen Gutscheines ist, dass der damit Beschenkte sich den für sich passenden Duft selbst aussuchen kann. Und wenn das "Ophone" es schafft, die Hürden einer Markteinführung zu überwinden, werden Käufer imstande sein, auch neue Parfüme auf solchen Portalen zu testen.

Donnerstag, 1. Mai 2014

Xbox Originals - Microsoft plant TV-Sendungen für Xbox one

Unter dem Namen "Xbox Originals" will Microsoft, speziell für seine Spielekonsole Xbox One entwickelte Fernsehsendungen produzieren. Bereits ab Juni können Besitzer der Spielekonsole von Microsoft darauf Dokumentationen, Filme und Serien anschauen.

Auch interaktive Elemente werden in das Xbox-TV-Programm integriert. Nach Angaben eines Microsoft-Sprechers, konnten bisher schon namhafte Regisseure, wie Steven Spielberg und Ridley Scott für das Projekt gewonnen werden. Als erste Beiträge sind eine Serie über einen Straßenfußballer und die Dokumentation einer Suche nach vergrabenen Videospielen geplant. Die Xbox One wurde als multifunktionales Unterhaltungsgerät, erstmals im November letzten Jahres vorgestellt.

Die Einführung war, mit bisher fünf Millionen verkauften Exemplaren erfolgreich, auch wenn sie damit noch nicht ganz an die Verkaufszahlen der Konkurrenz heranreichen. Microsoft ist jedoch zuversichtlich, mit dem neuen TV-Angebot auch den derzeitigen Marktführer dieses Segments -Sony- zu überholen.

Mittwoch, 23. April 2014

Unterschied: Laptop, Notebook, Ultrabook

Intel Free Press
Trotz des überwältigenden Booms von Tablets und Smartphones, bevorzugt ein Großteil der Nutzer zum bequemen surfen, noch immer ein herkömmliches Modell, mit einer richtigen Tastatur. Aufgrund verbesserter Technologien, weichen jedoch die klobigen Heimcomputer immer öfter einem Laptop, Netbook oder Ultrabook. Der Vorteil gegenüber PCs ist ihre leichte und kompakte Form, die es ermöglicht, 

sie bei gleichzeitig größtmöglichem Nutzerkomfort, überall hin mitzunehmen. Laptops, Notebooks und Ultrabooks sind nach dem gleichen Prinzip aufgebaut und unterscheiden sich lediglich durch ihre Größe und Ausstattung. Das ermöglicht es Nutzern, das für ihre persönlichen Bedürfnisse geeignetste Modell zu wählen. Mit durchschnittlich 12 bis 15 Zoll Bildschirmdiagonale, sind Notebooks in der Regel die kleinsten Geräte, die sich dadurch, ähnlich wie ein Tablet, gut für unterwegs eignen. Dafür muss man bei Netbooks auf ein DVD-Laufwerk und viele Anwendungen verzichten. Normale Laptops, deren Größe bei durchschnittlich 14 bis 19 Zoll liegt, können zwar mit der Leichtigkeit eines Notebooks nicht mithalten, dafür punkten sie aber mit einer besseren Ausstattung, mehr Speicher sowie einer höheren Akkulaufzeit. 

Ultrabooks beinhalten das beste aus Laptop und Notebook. Sie laufen mit einem besonders leichten aber leistungsfähigen Intel-Prozessor, was einerseits ihr Gewicht reduziert, andererseits aber einen größeren Leistungsumfang gewährleistet. Ultrabook ist ein eingetragenes Warenzeichen von Intel und nur Modelle die mit einem Intel-Prozessor laufen, die sehr leistungsfähig sind, eine hohe Akkulaufzeit haben und trotzdem dünn und leicht sind, dürfen als Ultrabook bezeichnet werden. Aufgrund der Prozessorstärke können inzwischen viele Ultrabooks auch mit einem DVD-Laufwerk und weiteren Funktionen aufwarten, die ein normales Notebook vermissen lässt. 

Um die Preis- und Leistungsunterschiede zu vergleichen, gibt es inzwischen erste Testportale, die sich auf Ultrabooks spezialisiert haben. Wer hauptsächlich zu Hause im Internet surft, ist mit einem einfachen Laptop gut bedient. Ein Ultrabook lohnt sich vorrangig für Menschen, die ihren Laptop viel unterwegs nutzen möchten; auf Geschäftsreisen, in der Universität, oder für Präsentationen bei Kunden.

Samstag, 19. April 2014

Unerwünschte Verlinkungen zulässig

Im Internet auf fremde Zeiten zu verlinken, ist zulässig und verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Nutzer der betreffenden Webseiten nicht merken, dass sie auf die Seite eines anderen Anbieters geleitet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der vorliegende Fall betraf die schwedische Firma 'Retriever Sverige AB', die unter anderem das Online-Portal "Göteborgs-Posten" betreibt. Auf diesem werden Hyperlinks zu Artikeln auf verschiedenen Webseiten angeboten. Die Autoren der verlinkten Texte klagten gegen 'Retriever Sverige AB', da sie sich übergangen fühlten. Ihrer Ansicht nach, hätte vor der Verlinkung ihre Zustimmung eingeholt werden müssen. Dem erteilte das EuGH eine Absage, mit der Begründung; die verlinkten Webseiten sind ohnehin öffentlich zugänglich, was darauf schließen lässt, dass die Autoren mit dem öffentlichen Zugang einverstanden sind. Daran ändert sich durch die Verlinkung nichts, so dass eine Zustimmung der Autoren dafür nicht nötig ist.

Sonntag, 9. Februar 2014

Umstrittenes Internetgesetz verabschiedet

Nach der Verabschiedung des neuen Internetgesetzes, durch die türkische Regierung, demonstrieren tausende Menschen in Instanbul, gegen die Regierungspartei AKP und Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan. Das umstrittene Gesetz ermöglicht es der Telekommunikationsbehörde, missliebige Internetseiten zu sperren, ohne vorab einen Gerichtsbeschluss beantragen zu müssen. Kritiker im In- und Ausland das Gesetz als Zensur. Schon bis jetzt wurden mehrere tausend Webseiten gesperrt, weil deren Inhalt als regierungsfeindlich galt. Auch Softwar-Angebote, wie Wordpress und Vimeo und sogar Youtube fiel bisher den Sperren zum Opfer. Die türkische Regierung begründet das neue Gesetz mit notwendigen rechtlichen Beschränkungen, um Kinder und Jugendliche vor Online-Portalen zu schützen, die "Drogenkonsum, sexuellen Missbrauch und Selbstmord befördern".

Samstag, 11. Januar 2014

Videostreaming nicht strafbar

Die Bundesregierung hat entschieden, dass das umstrittene Anschauen von Videostreams zulässig ist. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte auf eine diesbezügliche Anfrage der Linksfraktion, "das reine betrachten", ohne das Video herunterzuladen, sei "urheberrechtlich unbedenklich". Damit konnte wieder eine rechtliche Grauzone der Internetnutzung geschlossen werden. Anlass für die Debatte über Videostreaming war, dass Ende des Jahres mehrere Tausend Internetnutzer Mahnungen wegen Videostreamings, von anderweitig nicht ausgelasteten Anwaltskanzleien, erhalten hatten.

Zwar gab das Justizministerium an, dass die Frage, ob Videostreaming unter den Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes fällt, "Letztlich [...] nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden [...] werden könne, doch solange kein Urteil des EuGH vorliegt, ist mit der Aussage des Innenministeriums für deutsche User das Streaming erst einmal nicht verboten.

Samstag, 21. September 2013

Bundesgesundheitsministerium untersucht Internetsucht

Einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums zufolge, gibt es in Deutschland rund 560.000 Internetsüchtige. Untersucht wurde dafür das Surfverhalten von Usern 

im Alter zwischen 14 und 65 Jahren, wie die Drogenbeauftragte der FDP, Mechthild Dychmans, bei der Veröffentlichung der Studie erklärte. Vorrangig sind soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter und Online-Spiele für die Internetsucht verwantwortlich. Jeweils 37 Prozent, aller als Internetsüchtig eingestuften Surfer, gaben in einer großangelegten Umfrage an, sich online hauptsächlich damit zu beschäftigen. 

Dabei ist das Surfverhalten durchaus geschlechtsspezifisch. So verbringen Frauen ihre Online-Zeit hauptsächlich in sozialen Netzwerken, während Männer lieber Computerspiele spielen. Die Gefahr der Sucht ist allerdings für Männer und Frauen gleich hoch. Die neue Studie bestätigt eine bereits vor zwei Jahren vorgenommene Analyse der Internetnutzung. Allerdings können die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums mit ein wenig Spielraum bewertet werden. 

So wurden mit Usern über 65 Jahren, ein Großteil der Online-Nutzer ignoriert, die weniger suchtgefährdet sind. Zudem wird die Internetsucht hauptsächlich aufgrund der im Internet verbrachten Zeit diagnostiziert. Ignoriert wird dabei, dass immer mehr Menschen einen Großteil der angegebenen Zeit beruflich online sind.

Dienstag, 10. September 2013

XBox kommt am 22. November

Am 22. November bringt Microsoft die neue, vielbeworbene Xbox, gleichzeitig in Deutschland und zwönf weiteren Ländern, auf den Markt. Fünfhundert Euro soll die XBox kosten. Im Vergleich mit dem Vorgängermodell hat Microsoft die XBox, nach eigenen Angaben, "deutlich verbessert". So werden, unter anderem, die Sensoren für die Bewegungserkennung durch eine Gesichtserkennung vervollständigt. Auch eine Spracherkennung wurde integriert. Zudem besitzt sie eine TV- und Internetfunktion, so dass man die XBox als sogenannte Multimediaplattform nutzen kann. Ursprünglich sollten das neue Modell noch vor Weihnachten global verkauft werden. Dies hat sich jedoch als logistisch zu schwierig erwiesen, so dass sich Microsoft, für dieses Jahr, auf Deutschland, die USA, Österreich, Frankreich, Großbritannien und 8 weitere Länder beschränkt. Auch die Konkurrenz schläft nicht. Zeitgleich mit Microsoft bringt auch Sony seine neue PlayStation 4 zum Weihnachtsgeschäft auf den Markt.